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Werden Gebäude (Wohngebäude, Wohnungs- und Teileigentum und Nichtwohngebäude) verkauft, so hat der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis über das Kaufobjekt zugänglich zu machen. Das gilt sinngemäß auch für Mietobjekte. In der EnEV, der Energieeinsparverordnung, sind die Rahmenbedingungen festgelegt. Der Eigentümer hat das Wahlrecht zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis. Der Energieausweis soll sowohl den Eigentümer/Vermieter als auch den Käufer/Mieter einfach und ehrlich über den energetischen Ist-Zustand einer Immobilie informieren. Schauen Sie bitte in unsere Preisliste. Sie finden dort alle relevanten Informationen. |
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